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Die traditionelle Körperbestattung oder Sargbestattung gehört noch immer zu der verbreitetsten Bestattungsform. Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einen Sarg aus Holz gebettet und in einem Grab in der Erde beigesetzt. Dies erfolgt auf einem Friedhof, meist in einem Reihengrab, es kann aber auch ein Wahl- oder Familiengrab sein.
Eine Erdbestattung kann frühestens 48 Stunden nach dem Ableben erfolgen und muss spätestens nach 96 Stunden durchgeführt werden, wobei Wochenenden und Feiertage nicht berücksichtigt werden. Die Beisetzung kann ganz persönlich im Stillen oder mit einer Trauerfeier ausgerichtet werden. Nach der Andacht wird der Sarg mit dem Verstorbenen von den Sargträgern und den Trauergästen zur Grabstelle begleitet. Vor dem Ablassen des Sarges in die Erde wird oft noch eine Grabrede gehalten, anschließend können die Trauergäste Blumen oder Wurfgrün in das Grab geben. Die gesamte Trauerfeier kann mit Musikbegleitung, durch Blumendekoration oder mit professionellen Rednern individuell gestaltet werden. Hier sind die Wünsche des Verstorbenen und der Angehörigen ausschlaggebend, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Richtlinien. Nach der Bestattung findet üblicherweise der sogenannte Leichenschmaus statt, bei dem sich die Trauergemeinde an den Verstorbenen erinnert und gemeinsame Erlebnisse austauscht.
Reihengräber sind Einzelgrabstätten, die der Reihe nach vergeben werden. Eine Platzwahl ist daher nicht möglich, auch keine Verlängerung der Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Gräber der Reihe nach aufgelöst. Eine Urnenbestattung ist ebenfalls möglich.
Wahlgräber können als Familiengräber auch für mehrere Personen möglich sein. Bei dieser Variante kann die Lage, Größe und Nutzungsdauer individuell bestimmt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist möglich, auch über Generationen hinweg.
Eine extra ausgewiesene Fläche für die Wiesen- oder Rasengräber wird einheitlich gestaltet und bepflanzt. Hier finden vor allem Urnenbestattungen statt. Grabsteine oder Kreuze werden nicht aufgestellt, die Daten der Verstorbenen werden an einer ausgewiesenen Stelle eingetragen, z. B. einer zentralen Gedenktafel. Diese Variante ist auch für anonyme Gräber möglich, ohne die Daten des Verstorbenen.
Die Bestattung in einer Gruft erfolgt durch Sarg- oder Urnenaufbewahrung in einer oberirdischen oder unterirdischen Grabstelle. Diese Variante wird heutzutage nur noch selten genutzt.
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